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   LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 157/11   

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https://dejure.org/2015,53229
LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 157/11 (https://dejure.org/2015,53229)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2015 - L 3 U 157/11 (https://dejure.org/2015,53229)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2015 - L 3 U 157/11 (https://dejure.org/2015,53229)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 157/11
    Verunglücke ein Versicherter wie hier unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfalle der innere Zusammenhang zwischen der Verrichtung des Versicherten zum Zeitpunkt des Unfallereignisses und der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen werde, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen habe (so das Urteil des BSG vom 24. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279, 282 f. [BSG 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R] ).

    Verunglückt der Versicherte aber unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er kurz zuvor eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hatte, entfällt der Versicherungsschutz nur, wenn feststeht, dass er die versicherte Tätigkeit für eine private Tätigkeit unterbrochen hatte (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R - in BSGE 93, 279 ff., [BSG 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R] BSG Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in [...]).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 157/11
    Für einen Arbeitsunfall ist folglich in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - In [...], m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 157/11
    Verunglückt der Versicherte aber unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er kurz zuvor eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hatte, entfällt der Versicherungsschutz nur, wenn feststeht, dass er die versicherte Tätigkeit für eine private Tätigkeit unterbrochen hatte (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R - in BSGE 93, 279 ff., [BSG 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R] BSG Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in [...]).
  • BSG, 03.11.2015 - B 2 U 174/15 B
    L 3 U 157/11 (Hessisches LSG).
  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 3 U 198/13
    Eine Umkehr der Beweislast mit der Folge, dass die beklagte Berufsgenossenschaft die Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit für private Zwecke nachweisen müsste, wird nach der Rechtsprechung, der sich der Senat zuletzt mit Urteil vom 28. April 2015 L 3 U 157/11 - angeschlossen hat, angenommen, wenn ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz verunglückt, wo er kurz zuvor eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hatte.
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